Annette Widmann-Mauz zum Thema PID

Berlin, 18.07.2011

Annette Widmann-Mauz – Entscheidung für ein Verbot der PID

Ich habe gegen die Erlaubnis der Präimplantationsdiagnostik und für den Gesetzentwurf zum Verbot der PID gestimmt. Die Debatte der letzten Monate und vor allem die vielen eindringlichen Gespräche mit Betroffenen haben mich nachdenklich gestimmt. Ich habe mich intensiv mit dem rechtlichen, ethischen und medizinischen Für und Wider der unterschiedlichen Ansichten auseinandergesetzt. Am Ende habe ich mich bei der Entscheidung in dieser Gewissensfrage neben den sachlichen Argumenten von meinem christlichen Menschenbild leiten lassen. Ich fühle eine Verantwortung als christdemokratische Politikerin und will für einen uneingeschränkten Lebensschutz eintreten.
Der Wunsch nach einem gesunden Kind und die Belastung von Eltern mit einem behinderten Kind sind nachvollziehbar. Unabhängig von den hohen Risiken für Mutter und Kind, bei gleichzeitig geringer Erfolgsrate, wünsche ich mir jedoch eine Gesellschaft, in der wir in dieser Notsituation mit Hilfe, Beratung und Unterstützung auf die Betroffenen zugehen und die Lasten gemeinsam tragen. Mit der PID gibt man diese Verantwortung jedoch nur an die Paare zurück und erhöht den Druck zusätzlich, in dem man suggeriert, die Situation hätte vermieden werden können. Eine Zulassung in gerechtfertigten Einzelfällen oder engen Grenzen sehe ich skeptisch: Die Begrenzung ist eine Illusion. Der Weg der eingeschränkten PID ist eine Einbahnstraße, die geradewegs zur allgemeinen Selektion führt. Welche Kriterien den Zugang zur PID rechtfertigen sollen, welche Behinderung und Krankheit noch tragbar, welche nicht mehr zumutbar sein sollen –, das sind Fragen, die ich nicht entscheiden und auch nicht an ein Fachgremium delegieren möchte. Es sind Fragen, die ich gar nicht stellen möchte. Nach meinen Wertvorstellungen und unserer Verfassung ist das Leben jedes Menschen, ohne Rücksicht auf seine körperlichen und geistigen Besonderheiten, geschützt.
Auch der Vorhalt, ein Verbot dränge Eltern allein ins liberalere Ausland und hindere den wissenschaftlichen Fortschritt am Standort Deutschland, bedeutet nicht, dass uns die bloße medizinisch-technische Möglichkeit als Gesellschaft von der Verantwortung entbindet, ethisch-moralisch Stellung zu beziehen. Den uneingeschränkten Lebensschutz für einen Vorsprung als
Wissenschaftsstandort zu opfern, lehne ich ab.
Die Entscheidung, vor die uns die wissenschaftliche Möglichkeit hier stellt, ist größer, als dass sie von einer Schulter getragen werden kann. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, als ich meine Stimme für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik abgegeben habe. In der kommenden gesetzlichen Umsetzung einer in Ausnahmefällen erlaubten PID kommt es nun zwingend darauf an, soviel Lebensschutz wie möglich gesetzlich zu verankern. Alle Parlamentarier, ob Befürworter oder Gegner der PID, stehen hier in einer besonders hohen gesellschaftlichen Verantwortung. Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass die im Zustimmungsantrag abgesteckten Grenzen der PID so klar wie nur möglich definiert und aufs Schärfste eingehalten werden.

 

 

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