Stuttgart, 18. April 2013
Erklärung der FU-Landesvorsitzenden PSts Annette Widmann-Mauz MdB zur heutigen Bundestagsdebatte zur Frauenquote
Annette Widmann-Mauz MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, stellvertretende Bundes- und Landesvorsitzende der Frauen Union, erklärt zur heutigen Abstimmung im Bundestag zur Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungsgremien von Unternehmen:
„Frauen sind in Führungspositionen der Wirtschaft stark unterrepräsentiert. Frauen stoßen nach wie vor an eine gläserne Decke, wenn es um die Übernahme von Führungsverantwortung geht. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, die 2001 von der SPD angestoßen wurden, haben nicht den notwendigen Durchbruch gebracht. Deshalb haben wir uns in der Frauen Union diesem Thema frühzeitig angenommen.
Der Bundesvorstand der Frauen Union der CDU hat sich bereits 2010 nach einer Expertenanhörung und intensiver Diskussion für gesetzliche Regelungen ausgesprochen. Durch einen Beschluss des Bundesdelegiertentages 2011 wurde diese Position bekräftigt. Konkret treten wir für eine feste Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten und eine flexible Quotenregelung in Vorständen ein. Als Zielmarke für die Aufsichtsräte fordert die Frauen Union längerfristig eine Geschlechterquote von 40 Prozent.
Gerade das Eintreten der Frauen Union hat das Bewusstsein für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auch in Führungspositionen der Wirtschaft gestärkt und viele Unternehmen dazu bewogen, ihre Anstrengungen dafür zu verstärken. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und angesichts des großen ungenutzten Potentials von Frauen, erkennen immer mehr Unternehmen, dass gemischte Führungsteams erfolgreicher sind und Innovationskraft sowie Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.
Die „Berliner Erklärung“ habe ich als Unterzeichnerin bewusst unterstützt, um der Forderung nach einer festen Quote für Aufsichtsräte Nachdruck zu geben. Zahlreiche Mitglieder der Frauen Union haben es mir gleich getan. Durch das Engagement vieler Ortsverbände für das Thema Frauenquote wurde es in die Partei hineingetragen und hat solche Debatten wie die heutige erst ermöglicht.
Die Entwicklung in der Wirtschaft zeigt: Es gibt Fortschritte. Insgesamt zeigen die geringen Steigerungsraten aber auch, dass der Verfassungsauftrag von Art. 3 (2) GG „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ ohne verbindliche gesetzliche Regelungen kaum in der Breite umzusetzen ist. Nach Angaben von „Frauen in die Aufsichtsräte e.V.“ lag der Anteil der Frauen in 160 DAX-Unternehmen zum Stichtag 31.03.2013 bei 16,2 Prozent. In den Vorständen liegt er bei 5,9 Prozent. Nach wie vor hat ein Viertel der DAX-Unternehmen überhaupt keine Frau in der Unternehmensführung.
Der Bundesvorstand der CDU hat jetzt seinen Parteitagsbeschluss vom Dezember 2012 weiterentwickelt. Wir wollen gesetzlich regeln, dass der Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen erhöht wird. Neben einer unmittelbar geltenden „Flexiquote“ für Vorstände und Aufsichtsräte soll ab dem Jahr 2020 eine feste Quote von 30 Prozent für Frauen in Aufsichtsratsmandaten von mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen gelten. Diesen Beschluss werte ich als starkes Zeichen, dass der CDU Bundesvorstand hinter den Zielen der Frauen Union steht.
Als Parlamentarierin und Funktionsträgerin in der Frauen Union entscheide ich mich deshalb für eine solche gesetzliche Regelung, die ich in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der CDU/CSU Fraktion unmittelbar umsetzen will.“
|