| Forderung nach unterhälftiger Teilzeit für Beamtinnen und Beamte |
Stuttgart, 08.05.2008Der Landesvorstand der Frauen Union (FU) in der CDU Baden-Württemberg fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, bei der Verwirklichung der Dienstrechtsreform für die Realisierung die Möglichkeit der unterhälftigen Beschäftigung für Beamtinnen und Beamte vorzusehen. Beamtinnen und Beamte, die aus familiären Gründen ihre Arbeit auf unter 50 Prozent absenken wollen, sollten die gleichen Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten haben, wie andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eine wirklichkeitsnahe Basis zu stellen, fordert die Frauen Union Baden-Württemberg daher für Beamtinnen und Beamte einen gesetzlichen Anspruch auf unterhälftige Teilzeit. "Die Einführung der unterhälftigen Teilzeit im Rahmen der Dienstrechtsreform bietet die Chance, dem Kinderland Baden-Württemberg einen weiteren wichtigen Baustein zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf hinzuzufügen", macht die Landesvorsitzende der Frauen Union, Annette Widmann-Mauz MdB, deutlich. Bisher ist in Baden-Württemberg eine unterhälftige Teilzeit im Beamtenverhältnis nur während der Elternzeit mit einer Mindestbeschäftigung von 25 Prozent der regulären Arbeitszeit möglich. In allen anderen Bundesländern – bis auf Niedersachsen und Baden-Württemberg – und beim Bund ist darüber hinaus eine unterhälftige Teilzeit aus familiären Gründen möglich. Je flexibler die Ausgestaltung der Arbeitszeitmodelle, desto leichter ist es für die Beamtinnen und Beamten, berufliche Belastungen und familiäre Pflichten zu vereinbaren. "Teilzeitkonzepte wie eine Teilarbeitszeit von 25 Prozent erleichtern gerade Frauen den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach längeren Erwerbs-unterbrechungen", so Annette Widmann-Mauz MdB. Damit kann die Arbeitszeit und die Berufstätigkeit von Elternteilen flexibel an das Alter und somit an den Erziehungsaufwand von Kindern angepasst werden. Teilzeitarbeit ist vor allem für Eltern mit hoher familiärer Beanspruchung, etwa bei mehreren Kindern oder bei Pflegefällen, oftmals die einzige Chance, im Erwerbsleben zu verbleiben und ein hinreichendes Einkommen – auch zur Alterssicherung – zu erwirtschaften. Während Beamtinnen und Beamte generell keiner unterhälftigen Beschäftigung in Baden-Württemberg nachgehen können, ist es ausnahmsweise im Bereich des öffentlichen Schuldienstes des Landes gängig, auch weniger als 50 Prozent des Lehrauftrages auszuüben. Bei der geforderten Neuregelung der unterhälftigen Beschäftigung im öffentlichen Dienst soll nach den Vorstellungen der Frauen Union Baden-Württemberg die Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs für Beamtinnen und Beamte auf unterhälftige Beschäftigung auf Fälle der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen beschränkt bleiben. Ein solcher Anspruch soll ferner auf maximal 12 Jahre befristet sein. |

FU-Landesvorstand am
Fr., 17.09.2010, Albstadt-Ebingen

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